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OnScreen Modellbau-Datenbank
Dr.H.Jung # Panoramastr. 40  #  72070 Tübingen # dr.h.jung@web.de

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Tübingen, 1.1. 1998

Lizenzvertrag

§ 1  ONSCREEN - Modellbau-Berichte (Bauanleitungen, Knowhow-Texte, Tips, Pläne, Bilder etc.) auf CD-ROM oder Disketten werden - wie alle heutigen Softwareprodukte -  nicht "verkauft", sondern zur Benutzung lizenziert.

  • Das Wichtige und Wertvolle an jeglicher Software ist -für Jedermann einsichtig - nicht der CD-Rohling, sondern das Knowhow, das darauf gespeichert ist.
  • Knowhow (Fachkenntnisse) und Ähnliches - juristisch als "Urheberrechte" bezeichnet - sind ähnlich wie einige weitere persönliche Grundrechte (Freiheit, körperliche Unversehrtheit) im deutschen Grundgesetz als unverkäuflich eingestuft und bleiben deshalb dem jeweiligen "Urheber" (Autor, Fotograf, Programmierer, Erfinder) unveräußerlich erhalten.
  • Man kann deshalb das Urheberrecht an einer Bauanleitung oder irgendwelcher Berichte, Bilder oder Programme ebensowenig "kaufen" wie die Freiheit eines Menschen oder dessen Körperteile. Ein derartiger Handel ist per Gesetz grundsätzlich nichtig, selbst wenn die Beteiligten (als Käufer und Verkäufer) zustimmen würden.
  • Wer also Knowhow, Berichte, Zeitungsartikel, Fotos etc. (umgangssprachlich) "kauft" , kann tatsächlich immer nur das Recht zur Benutzung (anders ausgedrückt: die "Lizenz") der jeweiligen Software erwerben.
  • Welche Nutzer-Rechte die Lizenz im Einzelnen beinhaltet, regelt ausschließlich der jeweilige "Lizenzvertrag" , wie z.B. der hier vorliegende.
  • Aus obigen Gründen kann z.B. auch eine Zeitschrift einen Artikel niemals "kaufen", obwohl die Zeitungs-Redakteure fälschlich immer davon reden. Sondern die Zeitung erhält nur vom Autor die Lizenz, diesen Artikel einmalig abzudrucken - mehr nicht!! Folglich erhält auch der Leser beim Kauf dieser Zeitschrift nicht mehr als die "Lizenz" zum Lesen des betreffenden Artikels und zum bestimmungsgemäßen Nutzen seines Inhalts - z.B. zum Bau eines Flugmodells.
  • Das Recht, die Inhalte des betreffenden Artikels (Idee, Text, die Pläne und Bilder) anderweitig zu benutzen - sei es die Konstruktion zur Produktion eines Flugmodells oder die abgedruckten Bilder zum Scheiben eines eigenen Artikels - kann der Zeitungs-Leser also beim Kauf der Zeitung niemals erhalten, weil diese Rechte nicht einmal die Zeitung besitzt, sondern allein der Autor und Fotograf des entsprechenden Zeitschriften-Artikels !!!

 

§ 2 Die OnScreen-Benutzerlizenz ist nicht übertragbar.

  • Obiges heißt im Klartext: die OnScreen-Lizenz ist an die Person des Lizenz-Erwerbers gebunden und erlischt automatisch bei Weitergabe an andere Personen - wie man es von Straßenbahn-Monatskarten, PKW-Führerschein, Freibad-Schülerkarte oder Rundfunk-Erlaubnis zur Genüge kennt.
  • Zwar können Sie tatsächlich das jeweilige Chipkärtchen von Monats-Fahrschein, Schülerkarte oder Fahrerlaubnis Ihren Kumpel oder Vereinskollegen in die Hand drücken. Das bringt jedoch nichts, denn wenn ebendieser Kumpel damit jedoch die Straßenbahn besteigt, das Schwimmbad nutzt oder Auto fährt, macht er sich strafbar. Dies gilt in sinngemäß für OnScreen-Lizenzen (und nebenbei praktisch für jegliche Art von PC-Software, wie man im Kleingedruckten des jeweiligen Software-Herstellers lesen kann). Also völlig egal, ob Sie die reale CD-Scheibe verschenken oder verleihen: der Beschenkte bekommt damit - wie bei der Monatskarte oder PC-Programm - keinerlei Nutzungs-Berechtigung für deren Inhalte und macht sich automatisch einer strafbaren Urheberechtsverletzung schuldig, sobald er die OnScreen CD-ROM (oder die Software-CDs entsprechender anderer Software-Anbieter) benutzt.
  • >>> Allein OnScreen-CDs, die direkt bei der OnScreen Modellbau-Datenbank erworben wurden, sind somit ordnungsgemäß lizensiert.
  • >>> Jede OnScreen-CD aus anderen Quellen - egal ob geliehen, geschenkt oder gebraucht gekauft - ist nicht lizensiert, die Benutzung somit strafbar !!

 

§ 3  Die Benutzer-Rechte des Lizenznehmers (= Lesers) regeln ausschließlich die vorliegenden Lizenzvertragsbedingungen.
Es gelten zudem die Bestimmungen der deutschen bzw. landesüblichen Urheberrechts-Gesetze.

Abweichende Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

 

§ 4  Der Erwerb der Lizenz berechtigt zu jeder Art von nichtkommerzieller Nutzung des betreffenden ONSCREEN - Softwareproduktes und der damit gebauten Geräte bzw. Modelle durch den Lizenznehmer selbst und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft wohnenden unmittelbaren Familienangehörigen (Ehefrau, Lebenspartner, Kinder), jedoch ausschließlich zu privaten Hobbyzwecken im häuslichen bzw. persönlichen privaten Einsatzbereich.

Jede gewerbliche Nutzung der OnScreen Software selbst oder der darin beschriebenen Inhalte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Urheherrechts-Inhabers (Dr.H.Jung) zulässig.

  • Weitergehend als alle Lizenzen kommerzieller Software (wo z.B. die "Windows"-, "Word"- und andere Lizenzen gewöhnlich nur die Installation auf einem einzigen PC gestatten), erlaubt die OnScreen-Lizenz viel mehr, nämlich die völlig freie und uneingeschränkte Nutzung im privaten familiären Rahmen durch sämtliche Familienmitglieder und auf allen vorhandenen PCs.
  • Auch Ihre Söhne dürfen somit selbstverständlich die OnScreen-CD lesen und die beschriebenen Geräte so oft nachbauen, wie Sie selbst. Und falls sich Ihre Ehefrau wider Erwarten einen eigenen Airbrushkompressor bauen will, muß Sie selbstverständlich keine eigene OnScreen-CD kaufen, wenn Sie die CD "Airbruskkompressor" rechtmäßig bei uns erworben haben.
  • Um dummen Fragen oder faulen Ausreden vorzubeugen: Ihre Vereins-Kumpel gehören nicht zur "Familie" - selbst wenn sie im gleichen Haus wohnen oder mit Ihrer Tochter verlobt sind !! Und auch nicht Ihr Neffe dritten Grades, der 500Km entfernt auf Hallig Hooge haust, während Sie in Wanne-Eickel residieren !!

>> Für die rechtmäßige Nutzung der OnScreen-CDs im Rahmen von Vereinen etc. bieten Mehrfach-Lizenzen, wenn Sie nicht mit der Urheberrechts-Gesetz in Komflikt kommen wollen. Bitte die OnScreen-Hotline kontaktieren.

>>> bei kommerziellen Nutzungs-Wünschen ebenfalls OnScreen-Hotline anrufen.

 

§ 5 Die Urheberrechte (= Eigentum) an allen ONSCREEN-Softwareprodukten und
sämtlichen Kopien dieser Softwareprodukte liegen bei Dr. H. Jung / ONSCREEN Modellbau-Datenbank, deren Mitarbeitern, Lieferanten bzw. den namentlich genannten Autoren (
und verbleiben also auch nach Erwerb der CDs bzw. der Nutzungs-Lizenz dort!). ONSCREEN Modellbau-Datenbank / Dr. H. Jung behält sich alle Rechte vor.
  • Alle ONSCREEN-Produkte (Texte, Bilder, Pläne, Design etc.) werden deshalb auch nach dem Erwerb der Nutzungslizenz nicht Eigentum des Lizenznehmers (also des Lesers), sondern bleiben ohne alle Einschränkungen Eigentum des Lizenzgebers (OnScreen Modellbau-Datenbank / Dr. H. Jung / namentlich genannte Autoren). OnScreen-Software unterliegt deshalb im Gegensatz zu Hardware einigen Einschränkungen in der Nutzung durch den Leser, die in den Paragraphen der Lizenzvereinbarungen festgelegt sind!
  • Die vorliegenden Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen entsprechen - von einigen modellbau-spezifischen Besonderheiten abgesehen - den in der Software-Branche üblichen Lizenzbedingungen von Apple bis Windows (daß die niemend gelesen hat, ist nicht unser Problem).

 

§ 6   Mit der Bestellung einer ONSCREEN - Software erkennt der Lizenznehmer die vorliegenden Lizenzvertrags-Bestimmungen der OnScreen Modellbau-Datenbank (Dr. H. Jung) an und verpflichtet sich, diese ohne Einschränkungen einzuhalten.

Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und haftet bei Verstößen gegen die Lizenzvereinbarungen gegebenenfalls für alle daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden des Lizenzgebers (OnScreen Modellbau-Datenbank / Dr. H. Jung).

 

§ 7  Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, in gleicher Weise auch für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen durch alle Personen zu sorgen, welche die betreffende ONSCREEN - Software gemäß § 4 der Lizenzbestimmungen benutzen dürfen bzw. die Software niemandem zugänglich zu machen oder zu überlassen, der nicht zu diesem Personenkreis gehört und / oder nicht die Gewähr bietet, die Lizenzbedingungen einzuhalten
(
= der Lizenznehmer ist somit verpflichtet, jede Nutzung bzw. Mißbrauch durch nicht nutzungsberechtige Personen zu verhindern).
  • die von naiven juristischen Laien gern geübte Praxis, die OnScreen-Software rundum zu verleihen oder sie zum allgemeinen Kopieren im Vereinsheim auszulegen (... woher soll ich wissen, daß das jemand kopiert....), verstößt ganz eindeutig gegen die Lizenzvereinbarungen und ist darüber hinaus gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz auch noch strafbar (hohe Geldstrafen / bis 3 Jahre Gefängnis). Dazu kommen Schadenersatz-Forderungen. Die resultierenden Gesamtkosten, wenn man erwischt wird (dafür werden wir sorgen) übersteigen den Spareffekt des Raubkopierens leicht um den Faktor 1000!!
  • Zweitens gefährdet diese gedankenlose Praxis - wie sich jeder eigentlich jeder vernünftige Mensch denken sollte - die finanzielle Basis für Existenz und  Fortbestand des im allereigensten Modellbauer-Interesse liegenden Projekts OnScreen Modellbau-Datenbank (der Leser schadet sich und der gesamten Modellbauer-Gemeinde selbst, wenn wir durch diese Praktiken bald pleite sind und den Betrieb einstellen müssen!! Denken Sie doch mal bitte daran, liebe Egoisten und Raubkopierer und an die vielen anderen Modellbauer, die von der OnScreen Modellbau-Datenbank und ihrem Service auch weiterhin profitieren möchten etc.!! )

 

§ 8  Bei jeder Übertretung der vorliegenden Lizenzvertragsbestimmungen erlischt die ONSCREEN - Lizenz rückwirkend, automatisch und ohne irgendeine schriftliche oder mündliche Mahnung, so daß jede weitere Nutzung dann einen strafbaren Verstoß gegen die Urheberrechtsgesetze darstellt.

 

§ 9  Wie im Software-Bereich allgemein üblich, erfolgen bei jeder unberechtigten Nutzung von ONSCREEN - Software (also auch nach Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen und unauthorisierter Nutzung nach Erlöschen der Lizenz) die üblichen juristischen Schritte gegen Vertragsverletzungen bzw. Urheberrechts-Verletzungen (Abmahnung, Strafanzeige und zivilrechtliche Schadenersatzklagen).

 

§ 10  ONSCREEN - Softwareprodukte sind mit größter Sorgfalt erstellt, dabei mehrfach auf Fehler überprüft, alle Bauanleitungen sind nach einwandfrei funktionsfähigen, vorführbereiten Mustergeräten zusammengestellt.
Fehler können dennoch niemals völlig ausgeschlossen werden.

Für die Richtigkeit aller vermittelten Informationen kann deshalb keine Garantie übernommen werden, noch weniger für die Funktionsfähigkeit der nach Bauanleitungen vom Leser selbst erstellten Geräte, weil deren korrekte Bauausführung unserer Kontrolle nicht unterliegt.

Jede Haftung in Verbindung oder bei Nutzung von ONSCREEN - Software, auch für Folgeschäden aus der Nutzung der OnScreen Software und Knowhow, ist ausgeschlossen (insbesondere bei mißbräuchlicher oder gar lizenzvertragswidriger Nutzung!!).

Nicht voll funktionsfähige CDs (oder Disketten) werden selbstverständlich kostenlos ersetzt.

 

§ 11  Bei eventueller Unwirksamkeit einzelner Passagen von Lizenzvereinbarungen, Versand- und Zahlungsbedingungen behalten alle übrigen Punkte unverändert Gültigkeit !

 

Bestellung, Info, Beratung, technische Hilfe:

  Hotline Tel.  07071 / 66612 ( 12 bis 22 Uhr >> auch am Wochenende ! ) 

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Achtung: Alle obigen Texte, Bilder, Zeichnungen, Seiten-Konzeption und Design sind nicht "Freeware" oder "public domain", sondern urheberrechtlich geschütztes Eigentum von Dr. H. Jung, Tübingen. Jede Weiterverwendung der Seiteninhalte - in welcher Form auch immer - ist nicht gestattet und wird als Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt !